Wesentliche Fakten aus der Meldung: Die eAU wurde auf Grundlage des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III, Ende 2019) eingeführt. Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Das Statistische Bundesamt führt nun eine Befragung durch; die Teilnahme dauert nach eigenen Angaben etwa zehn Minuten und ist bis zum 30. Oktober 2026 möglich (Zur Umfrage).
Weitere Hinweise in der Quelle: Verbände wie der Baugewerbe-Verband Niedersachsen und Handwerk BW empfehlen ihren Mitgliedern ausdrücklich, an der Befragung teilzunehmen, um Schwierigkeiten zu benennen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Zudem wird erwähnt, dass seit 2022 die elektronische Krankschreibung besteht und Forscher (DIW) feststellen, dass gestiegene Fehltage nicht allein auf die eAU zurückzuführen sind. Ab 2025 ist eine Änderung im eAU‑Datenaustausch geplant, die mehr Transparenz anstrebt.
Bastian Fricke ordnet das Thema aus der Sicht inhabergeführter Errichterbetriebe als ein typisches Digitalisierungsdilemma ein: Ziel und Umsetzung fallen nicht immer zusammen. Die eAU kann Bürokratie senken – das setzt aber voraus, dass Prozesse intern sauber zugeordnet, technische Schnittstellen zuverlässig funktionieren und der administrative Aufwand bewusst gemessen wird.
Aus Unternehmerperspektive empfiehlt er, drei konkrete Hebel in Betracht zu ziehen:
Diese Herangehensweise folgt dem Gedanken „Klarheit durch Verzicht“: lieber wenige klare Regeln und eine saubere Integration ins Personalwesen als viele halbherzige Lösungen.
Verbandsaufrufe und die kurze Dauer der Umfrage machen deutlich: Mitmachen zahlt sich aus. Je mehr praxisrelevante Rückmeldungen eingehen, desto stärker wird die Grundlage für realistische Verbesserungen sein.
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Quelle: handwerk.com