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Fernservice-Zertifizierung neu anerkannt

Geschrieben von Bastian Fricke | 1. August 2026, 04:06:48 Z
VdS hat erstmals eine Zertifizierung sicherer Ferndienste in die Errichteranerkennung für Brandmeldeanlagen aufgenommen. Grundlage ist die Prüfung nach DIN EN 50710, die den sicheren Fernzugriff auf installierte Brandmeldeanlagen absichert. Für Errichter und Betreiber entsteht damit ein zusätzlicher Nachweis für normkonforme Fernwartung.

Was die neue Anerkennung verändert

Im beschriebenen Verfahren wird der Fernservice nicht mehr nur indirekt mitgeprüft, sondern als eigener Zusatzvermerk auf dem Anerkennungszertifikat ausgewiesen. VdS hat dafür den Fernzugriff nach DIN EN 50710 separat begutachtet. Geprüft wurden die relevanten Vorgänge rund um die Instandhaltung an den Siemens-Niederlassungen in Essen und Frankfurt.

Für Errichter ist das relevant, weil der Nachweis nicht als gesondertes Dokument vorliegt, sondern Teil der Anerkennung wird. VdS spricht in diesem Zusammenhang von einem Mehrwert für Errichter und Betreiber. Die sichere und normkonforme Fernwartung soll bundesweit dokumentiert werden. Mehr dazu im Kontext von The Circle.

Hintergrund der Prüfung und ihr Umfang

Die Anerkennung wurde im turnusmäßigen Verfahren vergeben. Siemens hat sich dabei einer erweiterten Prüfung seines Fernservices für Brandmeldeanlagen unterzogen. Laut Quelle war Siemens der erste Errichter, der die VdS-Anerkennung mit dem Zusatz „Geprüfter Fernservice nach DIN EN 50710“ erhalten hat.

VdS verweist darauf, dass die Norm Anforderungen an eine sichere Bereitstellung von Ferndiensten für Gefahrenmeldeanlagen definiert. Die Prüfung bezog sich nicht nur auf einzelne technische Punkte, sondern auf alle relevanten Vorgänge rund um die Instandhaltung. Das zeigt, dass Fernservice hier als Teil des gesamten Betriebs- und Wartungsprozesses betrachtet wird.

Was DIN EN 50710 und die VdS-Richtlinien bedeuten

DIN EN 50710 ist die europäische Norm für sichere Ferndienste bei Gefahrenmeldeanlagen. Sie legt fest, wie Ferndienste sicher bereitgestellt werden sollen. Im Text wird außerdem auf ergänzende VdS-Richtlinien verwiesen, die den Rahmen für Fernzugänge weiter konkretisieren.

Genannt werden die Richtlinien VdS 6041 für technische Fernzugangs-Infrastruktur-Plattformen. Diese definieren Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen für die Infrastruktur, die bei Fernzugriffen auf Gefahrenmelde- oder Löschanlagen eingesetzt wird. Zusätzlich gibt es Zertifizierungen für Selbsttesteinrichtungen nach VdS 6038, die drohende Störungen frühzeitig erkennen helfen und ebenfalls über Fernzugangsinfrastrukturen arbeiten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Aus dem Text lassen sich drei zentrale Aspekte ableiten:

  • Der Fernservice für Brandmeldeanlagen wurde separat nach DIN EN 50710 geprüft.
  • Der Nachweis ist künftig als Zusatzvermerk auf dem VdS-Anerkennungszertifikat enthalten.
  • VdS hat ergänzende Richtlinien und Zertifizierungen für Fernzugangsinfrastrukturen und Selbsttesteinrichtungen veröffentlicht.

Für Errichter bedeutet das eine klarere Einordnung von Fernwartung innerhalb der Anerkennung. Für Betreiber wird dokumentiert, dass Fernzugriffe auf installierte Brandmeldeanlagen sicher und normkonform durchgeführt werden können. Damit wird der Fernservice stärker formalisiert als bisher.

Welche Maßnahmen im Text genannt werden

Als konkreter Ansatz wird die Integration der Zertifizierung sicherer Ferndienste in die VdS-Errichteranerkennung beschrieben. VdS hat die Prüfung gemeinsam mit Siemens im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durchgeführt. Siemens wollte nach eigener Aussage nicht bei einer Eigenerklärung zur Normenkonformität bleiben.

Stattdessen ließ das Unternehmen die eigene Interpretation und Umsetzung der Norm zusätzlich durch einen unabhängigen Sachverständigen validieren. VdS verweist dabei auf seine Rolle als Institution, die sichere Fernwartungslösungen weiterentwickelt. Im Text wird das ausdrücklich auf Gefahrenmeldeanlagen, automatische Feuerlöschanlagen, Zutrittskontrollanlagen und vernetzte Gebäudesysteme bezogen.

Rolle von VdS als Institution

VdS wirkt laut Quelle an der Entwicklung der Norm mit und hat auch ergänzende Richtlinien veröffentlicht. Die Institution versteht sich in diesem Zusammenhang als unabhängige Prüfstelle für sichere Fernwartung. Sie bestätigt mit der Anerkennung, dass das qualifizierte Fernwartungsangebot von Siemens die hohen Sicherheitsstandards der Norm erfüllt.

Der Text zeigt damit vor allem eine institutionelle Entwicklung: Fernservice wird nicht mehr nur als Zusatzfunktion behandelt, sondern als prüfbarer Bestandteil der Errichteranerkennung. Das ist für Betriebe relevant, die Fernzugriffe auf Gefahrenmeldeanlagen anbieten oder prüfen lassen. Informationen zu branchenbezogenem Austausch finden Sie auch bei den Veranstaltungen.

Die Kernaussage lautet: Sichere Ferndienste werden bei VdS erstmals ausdrücklich Teil der Anerkennung. Der Nachweis erfolgt über den Zusatz „Geprüfter Fernservice nach DIN EN 50710“ auf dem Zertifikat. Für die weitere Entwicklung verweist der Text auf Normen, Richtlinien und ergänzende Zertifizierungen rund um Fernzugangsinfrastrukturen.

Wenn Sie sich mit anderen Errichtern über solche Themen austauschen möchten, können Sie sich im exklusiven Netzwerk von The Circle of Security Professionals informieren und Teil von The Circle werden.

Quelle: VdS