Temperaturpflichten für Arbeitgeber im Büro

  • Januar 26, 2026

Temperaturregelung im Büro: Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Die gegenwärtige Kältewelle bringt für viele Beschäftigte nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern auch im Büro erhebliche Herausforderungen mit sich. Veraltete Heizungen, undichte Fenster und der Drang zum Energiesparen führen häufig zu unangenehm kalten Arbeitsumgebungen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) regeln spezifische Temperaturanforderungen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu schützen. An dieser Stelle wird erläutert, was Arbeitnehmer in Bezug auf die Raumtemperatur im Büro erwarten können.

In Kürze

  • Für Büroarbeitsplätze sind mindestens 20 Grad Celsius vorgeschrieben.
  • Bei überwiegender Steharbeit müssen mindestens 17 Grad Celsius erreicht werden.
  • Körperlich anstrengende Tätigkeiten erfordern eine Untergrenze von 12 Grad Celsius.
  • Pausenräume und Duschen müssen mindestens 21 bzw. 24 Grad Celsius haben.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, bei unzureichenden Temperaturen umgehend Maßnahmen zu ergreifen.

Kompakt zusammengefasst

Die Temperaturregelungen am Arbeitsplatz orientieren sich an der Art der Tätigkeit. Für klassische Bürotätigkeiten sind mindestens 20 Grad Celsius erforderlich, während für Tätigkeiten mit stärkerer körperlicher Anstrengung niedrigere Temperaturen akzeptiert werden. In speziellen gemeinschaftlichen Bereichen, wie Pausenräumen und Duschen, gelten striktere Temperaturvorgaben. Arbeitgeber sind gefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Temperaturgrenzen nicht eingehalten werden, sei es durch technische Anpassungen, Bereitstellung von Schutzkleidung oder andere organisatorische Lösungen. Eigenmächtige Arbeitsniederlegungen seitens der Beschäftigten sind nicht gestattet, es sei denn, es besteht ein nachweisbares Gesundheitsrisiko.


Quelle: Handelsblatt