Steuerreform: Minimalziel verfehlt

  • Oktober 27, 2026

Die Einkommensteuerreform ist beschlossen, bleibt aber hinter dem Minimalziel zurück. Nicht einmal die kalte Progression wird vollständig ausgeglichen, obwohl genau das in den vergangenen Jahren als Minimalkonsens galt. Für die Regierung ist das kein sauberer Abschluss, sondern ein offener Konflikt, der im Parlament weiterlaufen dürfte.

Was die Reform zeigt: Ein Kompromiss ohne klaren Abschluss

Im Kern geht es um eine politische Grundfrage, die auch für Betriebe aus dem Sicherheitsgewerbe vertraut klingt: Wer trägt die Last, wer bekommt Entlastung, und wie wird das finanziert? In der Steuerfrage haben Union und SPD darauf keine gemeinsame Linie gefunden. Das Kabinett hat zwar ein Einkommensteuerreformgesetz beschlossen, aber der Streit über Umfang und Gegenfinanzierung bleibt bestehen. Für Errichterbetriebe ist daran vor allem eines relevant: Wenn selbst ein Mindestkonsens an der Finanzierungsfrage hängt, zeigt das, wie wichtig klare Vereinbarungen und belastbare Rechenwege im Alltag sind.

Der Streitpunkt heißt kalte Progression

Die Union wirft der Regierung vor, dass die geplante Veränderung des Einkommensteuertarifs nicht einmal ausreicht, um die kalte Progression auszugleichen. Gemeint ist, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen können, obwohl die Kaufkraft gleich bleibt oder sinkt. Genau dieser vollständige Ausgleich war in den vergangenen Jahren ein Minimalkonsens. Nun soll er erstmals seit 2015 nicht erfolgen. Die SPD zeigt sich offen für weitere Entlastungen, verlangt dafür aber Gegenfinanzierungsvorschläge. Der Streit verlagert sich damit nicht auf die Frage ob, sondern auf die Frage wie.

Welche Größen im Raum standen

Im Bundesfinanzministerium entstanden mehrere Modelle für eine umfassendere Tarifreform. Kurz vor den Beratungen im Koalitionsausschuss kursierten zwei Varianten, die den Tarif stärker abgeflacht und größere Entlastungen für deutlich mehr Menschen ermöglicht hätten. Das Entlastungsvolumen wurde mit bis zu 28 Milliarden Euro angegeben. Auf den letztlich vereinbarten Weg einigte sich die Koalition dagegen bei zehn Milliarden Euro. Die Modelle wären nach Darstellung des Finanzministeriums nur mit wesentlich höheren Belastungen höherer Einkommen finanzierbar gewesen. Genau daran entzündete sich der politische Konflikt: Entlastung ist möglich, aber nur mit einer anderen Verteilung der Lasten.

Was die Begriffe im Streit bedeuten

Wichtige Begriffe aus dem Konflikt lassen sich direkt aus dem Text ableiten. Kalte Progression meint die Steuermehrbelastung bei bloßen Inflationsausgleichen. Reichensteuersatz und Spitzensteuersatz stehen für höhere Belastungen sehr hoher Einkommen beziehungsweise des regulären Spitzensteuersatzes. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag sind die Bausteine des vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs. Für die Praxis heißt das: Eine Reform kann auf dem Papier Entlastung bringen, ohne den Streit über die Finanzierung zu lösen. Genau deshalb bleibt die politische und wirtschaftliche Bewertung offen.

Welche Linien in der Koalition sichtbar werden

Der Text zeigt drei erkennbare Linien. Erstens wollte die SPD niedrige und mittlere Einkommen entlasten und die Gegenfinanzierung zumindest teilweise bei hohen Einkommen suchen. Zweitens lehnte Friedrich Merz höhere Belastungen für den regulären Spitzensteuersatz mehrfach ab, schloss einen höheren Reichensteuersatz aber nicht aus. Drittens versuchte die Union später, den Koalitionsvertrag als Verbot von Steuererhöhungen zu lesen, obwohl dort nur die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen festgehalten wurde. Für Betriebe ist das eine einfache Lehre: Ein Ziel reicht nicht, wenn die Finanzierung nicht sauber geklärt ist.

  • Entlastet werden sollen laut Beschluss Familien sowie kleine und mittlere Einkommen.
  • Höhere Einkommen sollen künftig stärker beitragen.
  • Der reguläre Spitzensteuersatz bleibt von einer Erhöhung verschont.
  • Der Reichensteuersatz greift früher, ein zweiter, noch höherer Reichensteuersatz kommt dazu.

Was am Ende beschlossen wurde

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf sieht einen höheren Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag vor. Finanzminister Lars Klingbeil ließ nach der Kabinettssitzung mitteilen, Familien mit Kindern könnten ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben. Zugleich gab es Kritik aus beiden Parteien. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche nannte das Ergebnis eine „inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“, weil die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werde. Aus der SPD kam ebenfalls Druck, weil am Ende steigende Sozialabgaben und die kalte Progression die Entlastung wieder aufzehren könnten. Das Thema bleibt damit ein offener Arbeitsauftrag.

Was jetzt offen bleibt

Die Reform bringt also keine klare Befriedung, sondern einen Minimalkompromiss mit offenem Streitpotenzial. Für die Regierung wird die Frage bleiben, ob sich im parlamentarischen Verfahren noch zusätzliche Spielräume finden lassen oder ob der Konflikt über Entlastung und Gegenfinanzierung die gesamte Legislatur prägt. Wer solche Fragen in seinem eigenen Betrieb sauber lösen will, braucht oft den Vergleich mit anderen, die vor ähnlichen Zielkonflikten stehen. Wie andere inhabergeführte Errichterbetriebe mit solchen Abwägungen umgehen, zeigt sich oft erst im Austausch – genau dafür steht The Circle of Security Professionals.

Quelle: welt.de