Die Tarifparteien haben eine mehrjährige Einigung getroffen, die Löhne, Ausbildungsvergütungen und das 13. Monatsgehalt neu regelt. Die Vereinbarung zielt auf Planbarkeit für Arbeitgeber und auf bessere Bedingungen für Beschäftigte und Auszubildende.
Warum die Einigung relevant ist
Die Tarifeinigung adressiert grundlegende Fragen zu Einkommen, Ausbildungsattraktivität und regionaler Gleichbehandlung. Kurzfristig entlastet sie Beschäftigte durch eine unmittelbare Erhöhung ab Dezember 2024; mittel- bis langfristig schafft sie Planungssicherheit für Arbeitgeber durch feststehende Erhöhungen bis Oktober 2026. Für Betriebe bedeutet das, Lohnkosten über drei Jahre kalkulierbarer zu planen. Zugleich ist die Angleichung des 13. Monatsgehalts ein Schritt zur Beseitigung bisheriger Ost-West-Unterschiede.
Konkrete Zahlen und Zeitplan
Die Einigung sieht eine dreistufige Lohnerhöhung vor: +3,8 % ab Dezember 2024, +2,7 % ab Oktober 2025 und +3,4 % ab Oktober 2026. Rund 100.000 Beschäftigte sind von der Regelung betroffen. Ausbildungsvergütungen werden gestaffelt erhöht; als Ausgangswerte gelten ab Dezember 2024: 950 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 1.370 Euro im dritten Jahr, mit weiteren Steigerungen bis 2026. Ab 2025 wird das 13. Monatsgehalt bundesweit auf 89 Stunden angeglichen.
Wesentliche Begriffe erklärt
„Dreistufige Anhebung“ bezeichnet gestaffelte Lohnzuwächse in drei zeitlich getrennten Schritten (2024–2026). „Ausbildungsvergütung“ meint die monatliche Bezahlung von Auszubildenden; die Einigung nennt konkrete Startbeträge und weitere Erhöhungen bis 2026. Die „Angleichung des 13. Monatsgehalts auf 89 Stunden“ bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für das zusätzliche Monatsentgelt bundesweit vereinheitlicht wird. Die „digitale Ausbildungsplattform“ ist ein neues Lernangebot zur Unterstützung der Ausbildung.
Zentrale Dimensionen der Vereinbarung
Die Tarifeinigung umfasst mehrere gleichgewichtete Ziele und Dimensionen:
- Finanzielle Entlastung der Beschäftigten durch gestaffelte Lohnerhöhungen.
- Steigerung der Attraktivität der Ausbildung durch höhere Ausbildungsvergütungen.
- Regionale Angleichung beim 13. Monatsgehalt zur Verbesserung der Fairness.
- Modernisierung der Ausbildung durch eine digitale Plattform.
- Planungssicherheit für Arbeitgeber durch verbindliche Zeitpunkte der Erhöhungen.
Genannte Maßnahmen und Instrumente
Die Einigung konkretisiert Maßnahmen: gestaffelte Lohnerhöhungen in drei Stufen mit festen Wirkungsterminen, erhöhte Ausbildungsvergütungen mit konkreten Beträgen für das erste und dritte Lehrjahr ab Dezember 2024 und weitere Steigerungen bis 2026, die bundeseinheitliche Festlegung des 13. Monats auf 89 Stunden ab 2025 sowie die Einführung einer digitalen Ausbildungsplattform zur Unterstützung der Ausbildung. Diese Punkte sind schriftlich vereinbart und treten gestaffelt in Kraft.
Rolle der beteiligten Organisationen
Die Vereinbarung wurde zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verhandelt und abgeschlossen. Beide Seiten haben die zeitlichen Stufen und die inhaltlichen Punkte ausgehandelt. Die Einigung trat am 1. Dezember 2024 in Kraft. Weitere Informationen zu Brancheninitiativen und Vernetzung bietet The Circle: Über uns.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Tarifeinigung verbindet unmittelbare Lohnerhöhungen mit Maßnahmen zur Ausbildungsförderung und regionalen Angleichung. Sie schafft über einen Zeitraum von drei Jahren Kalkulationssicherheit für Arbeitgeber und signalisiert eine Aufwertung des Berufsbilds. Die Einführung einer digitalen Ausbildungsplattform ist ein Schritt zur Modernisierung der Ausbildung. Insgesamt dürfte die Vereinbarung dazu beitragen, die Attraktivität des Berufs zu stärken und die Fachkräftesicherung langfristig zu unterstützen.
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Quelle: handwerksjob.de/